NEUE GESETZESREGELUNG: 3-G NACHWEIS

Liebe Kunden,
mit Blick auf steigende Infektionszahlen sieht die Corona-Schutzverordnung ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 für alle Personen, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, eine Pflicht zur Vorlage eines negativen Antigen-Schnelltests oder eines negativen PCR-Tests vor, der nicht älter als 48 Stunden ist. Da wir körpernahe Dienstleistungen anbieten, sind wir laut der neuen Gesetzesverordnung verpflichtet, dies zu kontrollieren und möchten Sie deshalb bitten bei ihrem nächsten Besuch in unserer Filiale einen dieser drei Nachweise mitzubringen.

Wir danken für Ihr Verständnis.